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3.7.7 Radfahren und Führerschein

Nein, das ist keine weitere Diskussion um die gerne von aufgebrachten Radfahrgegnern gestellte Forderung, daß man einen Führerschein zum Radfahren verpflichtend machen sollte. Vielmehr geht es um die Frage:

Kann ich, wenn ich beim Radfahren gegen Verkehrsregeln verstoße, meinen Führerschein für Kraftfahrzeuge (amtlich: Fahrerlaubnis) verlieren?

Die Antwort ist: Jein.

Genauer:

Als direkte Folge eines Verkehrsverstoßes ist das nicht möglich. Es gibt zwei mögliche Nebenfolgen eines gravierenden Verkehrsverstoßes:

Beide Bestimmungen greifen aber nur, wenn die Tat mit einem Kraftfahrzeug begangen wurde. Fahrräder sind keine Kraftfahrzeuge.

Auf diese Weise geht nichts. Beispielsweise kann man auch betrunken beim Radfahren erwischt werden. Ab 0,3 Promille bei Unfall oder Ausfallerscheinungen bzw. sonst ab 1,6 Promille ist das eine Straftat (§ 316 StGB - Trunkenheit im Verkehr) und wird mit hohen Geldbußen bestraft. Nur, die Fahrerlaubnis wird deswegen nicht entzogen. Der Dummheits-Award ist allerdings sicher, denn wer betrunken Rad fährt, gefährdet sich selbst am allermeisten.

Indirekt kann aber "die Pappe" weg sein. Dazu gibt es drei Möglichkeiten:

In sehr gravierenden Verstößen (z.B. bei fortgesetzten Alkohol-Fahrten mit dem Fahrrad) kann die Straßenverkehrsbehörde oder ein Gericht auch gemäß § 3 FeV das Führen von Fahrrädern ("Radfahren") im Straßenverkehr verbieten oder Auflagen erteilen (z.B. "nur noch auf dem Arbeitsweg"). In wenigen Fällen ist davon in Deutschland auch schon Gebrauch gemacht worden.

http://0x1a.de/rec/fahrrad/faq/alltagsradler/verkehrsrecht/fuehrerschein/index.html
Bernd Sluka Email: bernd@sluka.de
1.1 2002-11-22


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