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3.7.8 Radfahren und Bußgelder

Auch Radfahrer unterliegen den Verkehrsregeln (dummer Spruch!) und müssen sie beachten, selbst wenn sie sie nie in einer Fahrschule gelernt haben. Wer dagegen verstößt, handelt zumeist ordnungswidrig und kann unentgeltlich (Belehrung) oder entgeltlich (Belehrung und Verwarnungsgeld) verwarnt werden oder ein Bußgeld auferlegt bekommen.

Hier sollen vor allem die Besonderheiten für Radfahrer, aber auch das Verfahren selbst kurz erklärt werden.

Ob ein Verwarnungsgeld oder Bußgeld erteilt wird, liegt im Ermessen des ahndenden Beamten. Auch die Höhe liegt in seinem Ermessen, er sollte sich jedoch dabei am Bussgeldkatalog orientieren, wenn dieser für den Tatbestand einen Regelsatz nennt.

Für Radfahrer gilt dabei: Das Verwarnungsgeld sollte 10 EUR nicht überschreiten, außer der Bußgeldkatalog sieht ein besonderes Verwarnungsgeld für Radfahrer vor (§ 2 Abs. 4 BKatV).

Eine Verwarnung soll stets mit einer Belehrung verbunden sein. Man kann eine Verwarnung annehmen (vor Ort bezahlen, den Betrag überweisen), dann ist damit die Sache aus der Welt geschafft. Wenn man sie nicht annimmt, folgt in vielen Fällen ein Bußgeldbescheid in Höhe des Verwarnungsgelds zuzüglich Verwaltungs- und Zustellgebühren. Gegen diesen Bußgeldbescheid kann man dann endlich mit Einspruch vorgehen. Falls dem nicht stattgegeben wird, wird die Angelegenheit vor dem Amtsgericht verhandelt.

Bußgelder sind alle Beträge ab 40 EUR. Für Radfahrer gilt dabei wiederum, daß die Regelsätze des Bußgeldkatalogs i.a. zu halbieren sind (§ 3 Abs. 6 BKatV), außer es sind wieder feste Regelsätze für Radfahrer genannt. Wenn dabei ein Betrag unter 40 EUR heraus kommt, soll nur eine Verwarnung erteilt werden.

Ein Bußgeld wird mittels Bußgeldbescheid verhängt (siehe oben). Man bekommt Post. Bei einem Bußgeld ab 40 EUR erfolgt auch stets eine Eintragung im Verkehrszentralregister (Es gibt "Punkte" - siehe auch "Punkte in Flensburg" in dieser FAQ).

http://0x1a.de/rec/fahrrad/faq/alltagsradler/verkehrsrecht/bussgeld/index.html
Bernd Sluka Email: bernd@sluka.de
1.0 2002-08-08


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