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3.7.5 Freihändig radfahren

Ein Beitrag, um ein heißes Eisen aus der Welt zu schaffen.

Gehört Freihändigfahren verboten?

Freihändig fahren ist bereits verboten:
 

§ 23 STVO: Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

(3) Radfahrer und Führer von Krafträdern dürfen sich nicht an Fahrzeuge anhängen. Sie dürfen nicht freihändig fahren. Die Füße dürfen sie nur dann von den Pedalen oder den Fußrasten nehmen, wenn der Straßenzustand das erfordert.

Allerdings ist diese Vorschrift angesichts der Existenz von Fahrrädern die alleine durch den Körper des Fahrers gelenkt werden (z.B. das Flevo) etwas weltfremd.

Nicht verboten ist es, einhändig zu fahren, auch nicht dabei Gegenstände in der anderen Hand mitzuführen, auch große Gegenstände (z.B. Koffer oder andere unbesetzte Fahrräder). Die Rechtsprechung macht die Erlaubnis dazu nur davon abhängig, daß der Fahrer sein Fahrzeug noch beherrscht und stellt dabei ab, daß sichere Radfahrer das i.a. können. Man sollte dann aber die Hand freilassen, die man am nötigsten zum Lenken ud Bremsen braucht.

Ist es empfehlenswert, einhändig/freihändig zu fahren?

Es kommt darauf an, ob die Situation es zuläßt. Freilich sollte man sogar ab und zu üben, das Fahrrad auch alleine durch das Gleichgewicht zu führen. Das erhöht die Fahrzeugbeherrschung.

Im Straßenverkehr selbst treten aber Situationen auf, in denen man unbedingt beide Hände am Lenker braucht (oder absolut vorsichtig fahren sollte). Immer dann, wenn Bremsbereitschaft angebracht ist, ist einhändiges Fahren oder gar freihändiges Fahren risikoreich, selbst wenn eine per Füßen bedienbare Rücktrittbremse vorhanden ist. Denn beim stärkeren Bremsen rutscht man unweigerlich vom Sattel, wenn man sich nicht am Lenker abstützen kann. Die Folge ist ein klassischer Sturz über den Lenker (zumeist ist das gar kein Überschlag von zu starkem Bremsen, sondern die Folge davon, daß der Fahrer ohne Bremserfahrung nach vorne gerutscht ist). Oder aber der Lenker wird einhändig verrissen. Auch daraus kann ein schwerer Sturz entstehen.

Abbiegen ist solch eine Situation, in der man beide Hände am Lenker haben und bremsbereit sein sollte. Viel zu oft verschätzt man sich dabei oder wird von anderen, wartepflichtigen Verkehrsteilnehmern ignoriert. Wenn daher ein Handzeichen gegeben wird (vorgeschrieben ist das nicht, nur das Abbiegen rechtzeitig deutlich anzukündigen), dann sollte das vor dem eigentlichen Abbiegen, z.B. beim Einordnen auf der Fahrbahn, geschehen. Während des Wartens, Losfahrens und beim Abbiegen selbst bleiben beide Hände am Lenker.

http://0x1a.de/rec/fahrrad/faq/alltagsradler/verkehrsrecht/freihaendig/index.html
Bernd Sluka
1.0 2000-08-24


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