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3.7.4.1 Wie wehre ich mich gegen Falschparker?

Was man übers Falschparker-Anzeigen wissen sollte:

Die wichtigen Daten für eine Anzeige sind:

Liegt eine Behinderung vor (die liegt eigentlich immer vor, da Radwege in der Regel so schmal sind, daß man mindestens bremsen muß, um gefahrlos an dem geparkten Fahrzeug vorbeizufahren) ist es günstig, sich eine kurze Notiz über die Art und Form der Behinderung zu machen. Ich schreibe dazu immer auf zu welchem Anteil (in %) der Radweg zugeparkt war.

Diese Daten schickt Ihr dem Ordnungsamt Eurer Stadt und diese spricht dann gegen den Halter des Kfz eine Verwarnung aus.

Manchmal ist der Betroffene mit der Verwarnung nicht einverstanden, dann leitet die Stadt ein Ordnungsgeldverfahren gegen den Halter ein, es kommt zu einer mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht, wo ihr als Zeuge zugezogen werdet. (*Nicht* als Kläger! Kläger ist die Stadt.) Nach meiner Erfahrung kommt es allerdings nur bei ca. einer von vierzig Anzeigen tatsächlich zu einer Verhandlung vor Gericht.

Der Prozeßtermin ist üblicherweise 6 - 9 Monate nach Eurer Anzeige, im Normalfall könnt weder Ihr noch der Halter des Kfz sich noch an den Vorfall erinnern. Deshalb ist es wichtig, daß Ihr Euch alle wichtigen Daten sofort am Ort notiert. Vor Gericht wichtig sind dann außer den oben genannten Angaben, ob und wie sehr Ihr behindert wart und ob etwas besonderes vorgefallen ist, z.B. eine Diskussion mit dem Fahrer oder gar ein Streit. Solche Dinge solltet Ihr auf jeden Fall irgendwo notieren.

Der Zeitaufwand dafür ist minimal. Ich habe immer einen Vordruck und einen Stift dabei, um mir die Angaben zu notieren. Ich habe mir dazu ein LaTeX-File für den Vordruck erstellt, daß ich gleichzeitig auf der Straße zum Notieren und als Vorlage für die eigentliche Anzeige verwende.

Die Fahrer haben dann vor Gericht keine Chance, weil man selbst schriftliche Notizen hat, sie aber nur ihre vage Erinnerung an den Vorgang. Steht es dann Aussage gegen Aussage, ist man selbst viel glaubwürdiger, weil man kein Motiv hätte zu lügen, der Fahrer aber ein offensichtliches Motiv hat die Wahrheit zu 'schönen'.

Das schöne an Anzeigen ist, daß es auf völlig legale Weise den Ärger abbaut (den haben danach nämlich die Autofahrer :-). Außerdem spricht es sich nach meiner Erfahrung recht schnell rum, daß Parken auf dem Radweg neuerdings *regelmäßig* 50,-DM kostet. Mein täglicher Arbeitsweg ist seitdem erheblich weniger zugeparkt.

http://0x1a.de/rec/fahrrad/faq/alltagsradler/verkehrsrecht/falschparker/falschparker1/index.html
Ruggero Costantini Email: costa@informatik.uni-hildesheim.de
1.0 2000-09-25


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