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3.7.6 "Punkte" in Flensburg?

Können Radfahrer "Punkte" in Flensburg bekommen?

"Punkte" sind eine vereinheitlichte Bewertung von Einträgen im Verkehrszentralregister. Um einen solchen Eintrag zu bekommen, muß man eine Straftat im Verkehr oder eine Ordnungswidrigkeit, die mit mindestens 80 DM Bußgeld belegt wurde, begangen haben. Das muß ein Radfahrer erst mal schaffen, denn er zahlt üblicherweise 20 DM Verwarngeld und Bußgelder werden halbiert.

Siehe auch den Bußgeldkatalog auf http://bernd.sluka.de/Recht/Bussgeld.html.

Erfolgt ein Eintrag im Verkehrszentralregister, dann wird dieser Eintrag gemäß einer Liste (Anlage 13 zu § 40 FeV) bewertet. Diese Liste enthält allerdings viele Tatbestände, die man nur mit einem Kraftfahrzeug begehen kann. Wird die gleiche Tat am Lenker eines Fahrrads begangen, bleibt dann nur die Bewertung "7. mit einem Punkt alle übrigen Ordnungswidrigkeiten." übrig. Andere Tatbestände werden aber mit voller Punktzahl belegt.

Also: Radfahrer können Punkte bekommen, allerdings seltener. Diese Punkte wirken sich auch negativ auf eine bestehende Fahrerlaubnis aus oder beim Versuch, eine solche zu erwerben.

http://0x1a.de/rec/fahrrad/faq/alltagsradler/verkehrsrecht/flensburgpunkte/index.html
Bernd Sluka
1.2 2002-02-05


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