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Das folgende betrifft die legalen Seiten des Unfalls, wobei man im Allgemeinen in 'Auseinandersetzungen' mit einem Auto davon ausgehen kann, daß man allenfalls selbst verletzt ist.
Der Zentralruf der Autoversicherer ist unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0180/25026 rund um die Uhr zu erreichen (der Anruf kostet nur eine Gebühreneinheit).
Man muß dort eigene Anschrift, Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs, Name des Halters (bekommt man über die Polizei, wenn man nur das Kennzeichen weiß), den Fahrzeugtyp und das Unfalldatum angeben und bekommt dann die Versicherung des Gegners genannt. Zusätzlich kann man - während der üblichen Geschäftszeiten - gleich mit einem Sachbearbeiter der betroffenen Gesellschaft verbunden werden.
Bei Schädigern aus den Ausland sollte man sich an den HUK-Verband (Glockengießerwall 1, 20095 Hamburg, Tel. (040) 321070) wenden.
Noch ein Tip: Bei Fahrerflucht, wenn der Schädiger nicht ermittelt werden kann, fehlender Haftpflichtversicherung oder vorsätzlich und widerrechtlich herbeigeführten Schäden hilft der Verein Verkehrsopferhilfe e.V. (http://www.verkehrsopferhilfe.de/). Die zahlen bei Schäden durch unversicherte Fahrzeuge, als wäre der Schuldige mit der Mindestdeckungssumme versichert. Bei Unfällen mit Fahrerflucht werden keine Schäden am Fahrzeug und sonstige Sachschäden nur über 500 EUR ersetzt. Schmerzensgeld wird durch die Verkehrsopferhilfe jedoch nur in besonders schweren Fällen gezahlt. (Tip: Bernd Sluka bernd@sluka.de)
Auf keinen Fall sollte man sich auf nutzlose Verhandlungen mit dem Unfallgegner einlassen.
http://0x1a.de/rec/fahrrad/faq/alltagsradler/unfall/index.html
1.1 2002-08-08