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3.2 Unfall

Verhalten bei einem Unfall

Falls es Verletzte gibt, sollte man sich zuerst um sie kümmern; man sollte auch, wenn man 'nur' Zeuge ist, sich das, was man gesehen hat, so bald wie möglich aufschreiben, und seine Adresse auch dann den Beteiligten überlassen, wenn eigentlich noch 10 andere den Unfall gesehen haben. (Da Zeugen einen erstaunlich hohen Dampfdruck haben ...)

Das folgende betrifft die legalen Seiten des Unfalls, wobei man im Allgemeinen in 'Auseinandersetzungen' mit einem Auto davon ausgehen kann, daß man allenfalls selbst verletzt ist.

  1. Wie sollte man auf einen Unfall vorbereitet sein? Im Falle eines Unfalls ist es sehr wichtig eine Haftpflichtversicherung zu haben. Auch eine Rechtschutzversicherung kann recht nützlich sein. (Siehe hierzu auch Punkt B1 Fahrradverbände). Falls der Gegner Unfallflucht begeht, ist es sehr wichtig Stift und Papier greifbar zu haben.
  2. Bei einem Unfall mit Kfz Zulassungsnummer, Herstellerfirma und Modellname des Kfz und genaue Urhrzeit notieren, ansonsten Personalien festellen und Uhrzeit notieren.
  3. Zeugen suchen und deren Adresse notieren.
  4. Polizei rufen oder sich ein Unfallprotokoll vom Unfallgegner anfertigen lassen, welches den Hergang zutreffend schildert und von diesem unterschrieben ist. UNBEDINGT eins von beidem machen, da sich schlimme Verletzungen oft erst Stunden später bemerkbar machen.
  5. Beim leisesten Verdacht einer Verletzung einen Arzt aufsuchen und Unfall als Ursache nennen. Im Falle einer Verletzung ein Attest geben lassen und von der gegnerischen Versicherung Schmerzensgeld fordern. Vor allem auch auf Kopfverletzungen untersuchen lassen.
  6. Fahrrad vom Händler untersuchen lassen. Viele Beschädigungen, wie zum Beispiel ein verbogener Rahmen, sind vom ungeübten Betrachter oft nicht zu erkennen. Bei kostspieligen Schäden lohnt sich auch das Hinzuziehen eines Gutachters. Es gibt vereidigte Fahrrad-Gutachter, beim lokalen Fahrradverein nachfragen.
  7. Eventuellen Schäden bei der gegnerischen Versicherung melden. Die Adresse erfährt man über den Zentralruf der Autoversicherer:

    Der Zentralruf der Autoversicherer ist unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0180/25026 rund um die Uhr zu erreichen (der Anruf kostet nur eine Gebühreneinheit).

    Man muß dort eigene Anschrift, Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs, Name des Halters (bekommt man über die Polizei, wenn man nur das Kennzeichen weiß), den Fahrzeugtyp und das Unfalldatum angeben und bekommt dann die Versicherung des Gegners genannt. Zusätzlich kann man - während der üblichen Geschäftszeiten - gleich mit einem Sachbearbeiter der betroffenen Gesellschaft verbunden werden.

    Bei Schädigern aus den Ausland sollte man sich an den HUK-Verband (Glockengießerwall 1, 20095 Hamburg, Tel. (040) 321070) wenden.

    Noch ein Tip: Bei Fahrerflucht, wenn der Schädiger nicht ermittelt werden kann, fehlender Haftpflichtversicherung oder vorsätzlich und widerrechtlich herbeigeführten Schäden hilft der Verein Verkehrsopferhilfe e.V. (http://www.verkehrsopferhilfe.de/). Die zahlen bei Schäden durch unversicherte Fahrzeuge, als wäre der Schuldige mit der Mindestdeckungssumme versichert. Bei Unfällen mit Fahrerflucht werden keine Schäden am Fahrzeug und sonstige Sachschäden nur über 500 EUR ersetzt. Schmerzensgeld wird durch die Verkehrsopferhilfe jedoch nur in besonders schweren Fällen gezahlt. (Tip: Bernd Sluka bernd@sluka.de)

    Auf keinen Fall sollte man sich auf nutzlose Verhandlungen mit dem Unfallgegner einlassen.

  8. Falls es Probleme gibt: Rechtsanwalt hinzuziehen. Leute mit niedriegen Einkommen bekommen Rechtsbeihilfe beim Amtsgericht.
  9. Bei Verzögerungstaktik ebenfalls Rechtsanwalt einschalten.
  10. Bei 'Selbstunfällen' aufgrund verheerender Straßenbedingungen ist in vielen Fällen die Gemeinde (innerorts) haftbar. Es kann allerdings mühsam werden daraus resultierende Ansprüche geltend zu machen.

http://0x1a.de/rec/fahrrad/faq/alltagsradler/unfall/index.html
1.1 2002-08-08


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