1.2.1 Allgemeine Information

Die genauen Gesetze zur Radbeleuchtung werden unter Verkehrsrecht abgehandelt; da sich aber die drei (teilweise) deutschsprachigen Länder nicht gar zu sehr unterscheiden, kann man die Technik allgemein behandeln.

Vorgeschrieben sind: nach vorne wirkend ein Scheinwerfer und ein separater weißer Reflekor; nach hinten wirkend ein Rücklicht, ein roter Reflektor (meist kombiniert), und ein großer separater roter Reflektor; gelbe Reflektoren an den Pedalen und mindestens je zwei seitlich wirkende Reflektoren in gelb pro Laufrad, oder weiße retroreflektierende ringförmige Streifen an den Reifen.

Ein rotes Schlußlicht für den Standbetrieb darf zusätzlich angebracht werden, es muß unabhängig von den anderen Beleuchtungseinrichtungen einschaltbar sein.

Der kleine Reflektor hinten darf nicht höher als 60cm über dem Boden angebracht werden. Der Großflächenrückstrahler darf beliebig angebracht werden, meist sitzt er am Gepäckträger. Das Rücklicht muß höher als 25 cm über dem Boden angebracht sein. Es ist zulässig das Rücklicht im großen Reflektor zu haben (z.B. Busch & Müller Toplight). Alte Rücklichter ohne guten Spiegel und mit geringer Leuchtstärke sind nicht mehr zugelassen und sollten auch ausgetauscht werden, weil ihre Wirkung nahezu Null ist - bei gleichem Aufwand.

Es ist empfehlenswert, ein Rücklicht zu verwenden, welches statt einer empfindlichen Glühlampe eine Hochleistungs-LED verwendet, und das durch eine Pufferschaltung für etwa fünf Minuten nachleuchtet.

Wenn das Vorderlicht durchbrennt, ist (bei Dynamo-Betrieb) nach kurzer Zeit auch das (Glühbirnen-)Rücklicht wegen der zu hohen Spannung durchgebrannt.

Zwar schafft die Spannungsbegrenzungsschaltung in Halogenfrontscheinwerfern theoretisch Abhilfe, jedoch hält die das

Regelmäßiges Durchbrennen des Rücklichtes hat oft seine Ursache in einem umbemerkten Wackelkontakt des Frontscheinwerfers, auch in starken Vibrationen eines wackeligen Schutzblechs.

Es nutzt nichts, bei defektem Vorderlicht nur das Rücklichtbirnchen alleine auszutauschen - das brennt dann auch schnell wieder durch. Notfalls kann man durchaus auch ein Rücklichtbirnchen in den Frontscheinwerfer tun, dies erhöht jedenfalls die Chance, daß bei langsamer Fahrt nichts durchbrennt, ein wenig.

Leider gehören Drahtbügel zum Schutz des Rücklichtes nicht zur Standardausstattung und sind bisweilen schwer erhältlich. Weniger exponiert und deswegen auch ohne Bügel gut geschützt sind Rücklichter, die am Gepäckträger montiert werden. Diese sind allerdings oft durch Gepäck verdeckt. Wer viel mit Gepäck unterwegs ist, fährt mit dem Schutzblechrücklicht ggfs. besser.

Bei der Montage des Rücklichtes sollte man darauf achten, daß es nach hinten und nicht z.B. nach oben leuchtet - Rücklichter moderner Bauart haben stärker gerichtetes Licht und sind deswegen in dieser Hinsicht empfindlich. Problematisch wird es immer dann, wenn man das Rücklicht an ein ersetztes, evtl. nicht ganz passendes Schutzblech montiert.

Speichen-Reflektoren sind sinnlos http://www.johnforester.com/Articles/lights.htm (The CPSC's all-reflector, no lights at night, system of nighttime protection) aber leider meist vorgeschrieben.

Leuchtreifen haben gegenüber Speichenreflektoren den technischen Vorzug, nicht bei allen möglichen Gegebenheiten im Wege zu sein, während Weißwandreifen reine Kosmetik sind. Bei Speichenreflektoren sind m.E. die am vertrauenerweckendsten, welche sich ggfs. leicht zerlegen, statt dabei auch noch ein Schutzblech mitzunehmen. Leider sind diese Teile in Deutschland kaum noch zu bekommen.

http://0x1a.de/rec/fahrrad/faq/technik/licht/allgemeines/index.html
1.1 2000-10-26


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