Nein. Es besteht ein Rechtsfahrgebot. Viele Radfahrer machen aber aus Furcht oder aus purer Höflichkeit den Fehler, viel zu weit rechts zu fahren. Ich habe ihn jedenfalls viele Jahre lang gemacht, weil ich es nicht besser wusste und es passiert mir auch heute noch ab und zu, wenn ich nicht bewußt darauf achte.
Das Dumme daran ist, daß man einem Radfahrer gleich in mehrfacher Hinsicht einen Strick daraus drehen kann, wenn er zu weit rechts fährt:
Usw.
Meine Erfahrung ist, daß Autofahrer einen Radfahrer mit etwa demselben Abstand überholen, den dieser vom Straßenrand einhält. Warum dies so ist, ob da ein gewisser Hang zur Symmetrie mitspielt, oder ob dies von der Wahrnehmungspsychologie erklärt werden kann, weiß ich nicht. Vielleicht ist es ja so, daß Autofahrer den Abstand zum Straßenrand wesentlich besser wahrnehmen und kalkulieren können (einfach wegen der dauernden Übung, und weil er nicht so wackelt) als den Seitenabstand zu einem fahrenden Fahrzeug. Und je näher der Radfahrer dem Straßenrand ist, um so mehr wird er (nicht bewußt, sondern mit dem Kleinhirn) als Teil des Straßenrandes gesehen, zusammen mit parkenden Fahrzeugen, stehenden Fußgängern ... . Und an sowas haarscharf verbeizufahren, das beherrscht jeder einigermaßen geübte Autofahrer buchstäblich im Schlaf. Daß viel geübt wird, sieht man an den vielen abgefahrenen Rückspiegeln links.
Wenn der Radfahrer hingegen einen ausreichenden Abstand zum Straßenrand einhält - Faustregel: ein klein wenig weiter links fahren als die rechten Reifen des vor einem fahrenden Autos - dann wird er als fahrendes Fahrzeug wahrgenommen, das auf die übliche Weise und mit einem halbwegs angemessenen Seitenabstand überholt wird.
Daß dies vom Autofahrer als viel gefährlicher wahrgenommen wird, ist klar. Aber genau deswegen ist es ja sicherer.
http://0x1a.de/rec/fahrrad/faq/fahrtechnik/gossenfahren/index.html
Wolfgang Strobl
1.0 2006-10-30